Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bürgerbüro Betzdorf
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carmen Gehrer
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Teresa Hof
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Elisabeth Klein
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Karin Leonhardt
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Eva Leyendecker
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02741 291-900
Fax: 02741 291-119
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Sabine Rödder
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Selina Schreiber
Internet
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2015