Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de
Kontaktperson
Herr Diehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-219
E-Mail: diehl@vg-freinsheim.de
Frau Klaub
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-237
E-Mail: klaub@vg-freinsheim.de
Frau Schlosser-Cretti
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
melden, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Hausauskunft, Anschrift, Personensuche, Meldeamt