Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Monsheim - Sachgebiet 2.1 - Service-Zentrum, BürgerBüro

    Adresse

    Postanschrift

    Alzeyer Straße 15

    67590 Monsheim

    Öffnungszeiten

    Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06243 1809-0

    Fax: 06243 1809-66

    E-Mail: info@vg-monsheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Service-Zentrum, BürgerBüro

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Stichwörter

    Anschrift, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, melden, Meldepflicht, Hausauskunft, Personensuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de