Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 03 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Das Bürgerbüro ist Dienstag nachmittags geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Fax: 06562 64-59
Kontaktperson
Frau Astrid Wallenborn
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-35
E-Mail: A.Wallenborn@vg-speicher.de
Frau Lisa Grölinger
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, melden, Hausauskunft, Meldepflicht, Anschrift, Meldeamt, Personensuche