Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olga Klein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-224
Fax: +49 6561 6001-190
E-Mail: klein.o@stadt.bitburg.de
Frau Daniela Marjanovic
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-222
E-Mail: marjanovic.d@stadt.bitburg.de
Frau Kristina Pfaifel
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-223
E-Mail: pfaifel.k@stadt.bitburg.de
Frau Anna Weiz
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-225
E-Mail: weiz.a@stadt.bitburg.de
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Einwohnermeldeamt, melden, Hausauskunft, Personensuche, Anschrift, Meldepflicht