Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.1 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Bartsch
Hausanschrift
Fax: +49 2662 801-260
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
E-Mail: n.bartsch@hachenburg-vg.de
Annika Büdenhölzer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-271
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: a.buedenhoelzer@hachenburg-vg.de
Dannica Pfeiffer
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon Festnetz: 02662 801-140
E-Mail: d.pfeiffer@hachenburg-vg.de
Silke Seiler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: s.seiler@hachenburg-vg.de
Internet
Weitere Informationen
- Meldebehörde
- Statistiken
- Servicestelle
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, melden, Hausauskunft, Meldepflicht, Anschrift, Meldeamt, Personensuche