Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Loreley - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jasmin Müller
Frau Jutta Schuck
Frau Lara Bröder
Postanschrift
Friedrichstraße 12
56338 Braubach
Fax: 06771 919-135
Telefon Festnetz: 06771 919-224
E-Mail: l.broeder@vg-loreley.de
Frau Nadine Kern
Postanschrift
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen
Fax: 06771 919-135
Telefon Festnetz: 06771 919-140
E-Mail: n.kern@vg-loreley.de
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hausauskunft, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldepflicht, melden, Personensuche