Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Postfachadresse
Postfach 11 63
56171 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 3 Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 3.1 Bildung, Soziales und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Güth
Frau Bianca Ohlig
Frau Daniela Schwickert-Göösch
Frau Celina Wüst
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anschrift, Personensuche, Meldepflicht, melden, Meldeamt, Hausauskunft, Einwohnermeldeamt