Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleiterin: Tanja Schug
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Fax: 02676 409-500
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Kontaktperson
Frau Marita Hammes-Puth
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-151
E-Mail: marita.hammes-puth@ulmen.de
E-Mail: buergerbuero@ulmen.de
Frau Theresa Kißlinger
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-101
E-Mail: theresa.kisslinger@ulmen.de
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Einwohnermeldeamt, melden, Hausauskunft, Personensuche, Anschrift, Meldepflicht