Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    57567 Daaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    57562 Herdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 40

    57563 Daaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02743 929-410

    Telefon Festnetz: 02743 929-0

    E-Mail: info@daaden-herdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldepflicht, Meldeamt, Anschrift, melden, Hausauskunft, Personensuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English