Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 3 ''Bürgerdienste''
Adresse
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Morlock
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06324 963-112
Fax: 06324 963-170
E-Mail: tanja.morlock@boehl-iggelheim.de
Frau Cosima Reinhardt
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-111
Frau Ilona Sturm
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anschrift, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Meldepflicht, Personensuche