Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 113 - Beschaffung, Wahlen, Statistik
Adresse
Postanschrift
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2354
Fax: 06232 14-2458
Kontaktperson
Frau Heike Mohr
Postanschrift
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Gebäude: Stadthaus
Fax: 06232 14-2458
Telefon Festnetz: 06232 14-2354
E-Mail: heike.mohr@stadt-speyer.de
Frau Michelle Gropp
Postanschrift
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2353
Fax: 06232 14-2458
E-Mail: michelle.gropp@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
- Beschaffung
- Statistik und Wahlen
- Poststelle
- Hausdruckerei
- Fernsprechzentrale
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Meldeamt, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift