Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Fax: 06341 13-3269

    Telefon Festnetz: 06341 13-3266

    Telefon Festnetz: 06341 13-3268

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@landau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Anschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English