Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice
Beschreibung
Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Empfangsmitarbeiterinnen am Seiteneingang.
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unterwww.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Celine Arslan
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Ursula Burkei
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Michael Göbel
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15660
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Tanja Jäger
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Daniel Lang
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Norbert Holter
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Nicole Seitz
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Pascal Wackershauser
Frau Marigona Imeraj
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Melanie Ruffer
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Daniela Parker
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Meldeamt, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift