Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olga Klein
Besucheranschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-224
E-Mail: klein.o@stadt.bitburg.de
Frau Daniela Marjanovic
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-222
Fax: +49 6561 6001-190
E-Mail: marjanovic.d@stadt.bitburg.de
Frau Kristina Pfaifel
Frau Anna Weiz
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeamt, Personensuche, Einwohnermeldeamt, Anschrift