Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Morbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19 - 23

    54497 Morbach

    Kontakt

    Fax: +49 6533 71-166

    Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach

    Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.

    Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.

    Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung

    Kurzanleitung

    1. Sie klicken auf "Bürgerbüro"
    2. Jetzt wählen Sie den Bereich:
      Kfz-Angelegenheiten
      Pass- und Ausweiswesen
      Meldewesen
      Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen)
    3. Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
    4. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
    5. Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.

    Jetzt Termin buchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    54497 Morbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06533 71-203

    Fax: 06533 95997-203

    E-Mail: meldeamt@morbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morbach: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    - schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morbach: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Die Auskunftserteilung ist nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zulässig.

    Für die Zusammensetzung der Wahlberechtigten ist das Lebensalter bestimmend.

    Die Daten dürfen nur für die Werbung bei dieser Wahl oder Abstimmung verwendet werden.

    Spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Morbach: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Der Antrag muss durch eine Partei, Wählergruppe oder einen anderen Träger eines Wahlvorschlages schriftlich bei der Meldebehörde gestellt werden.

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Kosten

    Hinweise für Morbach: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Die Berechnung der Gebühr erfolgt gemäß dem Besonderen Gebührenverzeichnis der allgemeinen und inneren Verwaltung einschl. Polizeiverwaltung nach Ziffer 11.3.1.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Anschrift, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Meldepflicht, Personensuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English