Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jana Holzem
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 9402-70137
Telefon Festnetz: 02654 9402-137
E-Mail: jana.holzem@maifeld.de
Frau Hannah Einig
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70102
Telefon Festnetz: 02654 9402-102
E-Mail: hannah.einig@maifeld.de
Frau Ruth Hörsch
Postanschrift
Marktplatz 4 - 6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02654 9402-131
Fax: 02654 9402-70131
E-Mail: Ruth.Hoersch@maifeld.de
Frau Justine Junglas
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70133
Telefon Festnetz: 02654 9402-133
E-Mail: justine.junglas@maifeld.de
Frau Kerstin Schwarz
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-132
Fax: 02654 9402-70132
E-Mail: kerstin.schwarz@maifeld.de
Frau Anna Weide
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402270-118
Telefon Festnetz: 02654 9402-118
E-Mail: anna.weide@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeamt, Personensuche, Einwohnermeldeamt, Anschrift