Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Hinweise für Adenau: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Adenau
Für diesen Vorgang ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen
Beschreibung
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Brenner
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-308
Fax: 02691 305-88308
E-Mail: pia.brenner@adenau.de
Frau Sarah Pitzen
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Fax: 02691 305-88309
Telefon Festnetz: 02691 305-309
E-Mail: sarah.bungarten@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Anschrift, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Meldeamt