Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 211 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Gauweiler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2795
Formulare
Gewerbeanmeldung
Weitere Informationen
Die zentrale Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Speyer erreichen Sie zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer 14-2939 .
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei persönlicher Vorsprache ist ein ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung nicht erforderlich
- Nachweis der Identität (z. b. Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte)
- Nachweis Aufenthaltstitel ggf. mit Zusatzblatt
- Bei EU-Bürgern die nicht in Speyer wohnhaft sind, benötigen wir eine Meldebestätigung (sofern die Adresse nicht auf dem Identitätsnachweis vermerkt ist)
- Ggf. Handwerkskarte (nach erfolgter Eintragung im Handelsregister)
- Vorlage der Originalerlaubnisurkunde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei persönlicher Vorsprache ist ein ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung nicht erforderlich
- Nachweis der Identität (z. b. Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte)
- Nachweis Aufenthaltstitel ggf. mit Zusatzblatt
- Bei EU-Bürgern die nicht in Speyer wohnhaft sind, benötigen wir eine Meldebestätigung (sofern die Adresse nicht auf dem Identitätsnachweis vermerkt ist)
- Ggf. Handwerkskarte (nach erfolgter Eintragung im Handelsregister)
- Vorlage der Originalerlaubnisurkunde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Formulare
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Antragsformulare der Stadt Speyer (Adobe pdf) herunterladen unter:
- Gewerbeanmeldung A1
- Gewerbeummeldung A2
- Gewerbeabmeldung A3
- Antrag Reisegewerbe
- Antrag § 33 c GewO - Automatenaufsteller
- Antrag § 34 c GewO - Maklererlaubnis
- Antrag § 34 f GewO - Natürliche Person
- Antrag § 34 f GewO - Juristische Person
- Antrag § 34 i GewO - Natürliche Person
- Antrag § 34 i GewO - Juristische Person
- Geeignetheitsbescheinigung
- Beiblatt für gesetzliche Vertretung
- Merkblatt
Antragsformulare der Stadt Speyer (Adobe pdf) herunterladen unter:
- Gewerbeanmeldung A1
- Gewerbeummeldung A2
- Gewerbeabmeldung A3
- Antrag Reisegewerbe
- Antrag § 33 c GewO - Automatenaufsteller
- Antrag § 34 c GewO - Maklererlaubnis
- Antrag § 34 f GewO - Natürliche Person
- Antrag § 34 f GewO - Juristische Person
- Antrag § 34 i GewO - Natürliche Person
- Antrag § 34 i GewO - Juristische Person
- Geeignetheitsbescheinigung
- Beiblatt für gesetzliche Vertretung
- Merkblatt
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die Gebühr beträgt 40,00 Euro für die
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
Die Gebühr beträgt 40,00 Euro für die
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024
Stichwörter
Geschäftsummeldung, Gewerbe, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Änderung Geschäftstätigkeit, Namensänderung, Betrieb, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Geschäftsänderung, Geschäft, Verlegung Zweigniederlassung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Verlegung Betriebssitz, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe ummelden