Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Brandschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Jugendpflege@VG-Westerburg.de
E-Mail: KFZ-Zulassungsstelle@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kindertagesstaetten@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kultur@VG-Westerburg.de
E-Mail: Oeffentliche-Einrichtungen@VG-Westerburg.de
E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Schulverwaltung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Sozialamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Standesamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Versicherungsamt@VG-Westerburg.de
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-333
Kontaktperson
Herr Thomas Jung
Formulare
Gewerbe - Ummeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
- Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
- Straßenverkehr, Überwachung
- Kraftfahrzeugzulassung
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Kultur
- Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
- Jugendpflege u. Jugendfreizeit
- Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
- Zweckverband Stöffelpark
- Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
- Asylangelegenheiten
Verbandsgemeinde Westerburg - Gewerbeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Jung
Internet
Formulare
Gewerbe - Ummeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Formulare
Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg
Für die Entgegennahme einer Gewerbeummeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 Euro erhoben.
Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen.Bei schriftlicher Beantragung kann die Verwaltungsgebühr auch per Briefmarken abgegolten werden.
Für die Entgegennahme einer Gewerbeummeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 Euro erhoben.
Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen.Bei schriftlicher Beantragung kann die Verwaltungsgebühr auch per Briefmarken abgegolten werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024
Stichwörter
Geschäftsänderung, Gewerbeangelegenheit, Betrieb, Gewerbe ummelden, Verlegung Betriebssitz, Änderung Geschäftstätigkeit, Betriebsummeldung, Verlegung Zweigniederlassung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Geschäft, Namensänderung, Gewerbe, Gewerbe Ummeldung, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Geschäftsummeldung