Gewerbe ummelden
Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort in der zuständigen Gemeinde? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln.
Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden - zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht..
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand.
Tätigkeiten, die eine mögliche Gefährdung Dritter bedeuten und daher einer besonderen Überwachung unterliegen, lösen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Ordnungsbehörde aus. Entsprechend sind bei einer Erweiterung Ihres Gewerbebetriebes um solche "überwachungspflichtigen" Tätigkeiten die für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
Gründe für eine Gewerbeummeldung:
- Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur
- Verlegung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur
- Wechsel des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes
- Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro - Telefonnummer 02602 / 126 - 123
Kontakt
Formulare
Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie I...
Gewerbe-Ummeldung (PDF)
Gewerbeanmeldung
Weitere Informationen
Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen
Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle
Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung
Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung
Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA 2)
- Nachweis der Identität (Nachweis der Identität (Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug
- Beiblatt für jeden weiteren Geschäftsführer
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel Änderung Ihres Namens oder des Namens Ihres Betriebes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Ummeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Ummelde-Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Ummeldung" - GewA 2 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle kann bei elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbeummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
Sollten sich Änderung in Ihrem Gewerbe (Tätigkeit, Betriebsstätte, etc.) ergeben, sind diese unverzüglich anzuzeigen.
Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder online einreichen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2). Dieses ist entweder im Original unterschrieben oder in elektronischer Form beim Gewerbeamt einzureichen. Sofern Sie das Gewerbe persönlich ummelden wollen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen/Kollegen. Das Formular für die persönliche oder schriftliche Ummeldung finden sie als PDF- Dokument als "Gewerbe- Anmeldung" unter "Formulare" Vordrucke". Wenn eine Online Ummeldung mit automatischer Weiterleitung an die zuständige Stelle gewünscht ist, klicken sie unter "Formulare/ Ausdrucke" auf "Gewerbemeldung online (anmelden, abmelden, ummelden)". Bei der Onlinemeldung ist es wichtig, den Personalausweis, sowie, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug anzuhängen.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst um, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher und online Einreichung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor (unter vorheriger Terminvereinbarung), erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig der zuständigen Behörde vorliegen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise für Montabaur: Gewerbe ummelden
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
40,- Euro (sind nicht im Voraus zu entrichten)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2021
Stichwörter
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