Gewerbe ummelden
Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort in der zuständigen Gemeinde? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln.
Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden - zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht..
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand.
Tätigkeiten, die eine mögliche Gefährdung Dritter bedeuten und daher einer besonderen Überwachung unterliegen, lösen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Ordnungsbehörde aus. Entsprechend sind bei einer Erweiterung Ihres Gewerbebetriebes um solche "überwachungspflichtigen" Tätigkeiten die für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
Online-Dienste
- Alzey
- Bad Dürkheim
- Frankenthal (Pfalz)
- Gemeindeverband Aar-Einrich (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Altenkirchen-Flammersfeld (Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Marienberg (Westerwald) (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Baumholder (Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bodenheim (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Cochem (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Diez (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gerolstein (Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hagenbach (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lambrecht (Pfalz) (Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landau-Land (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landstuhl (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nastätten (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nieder-Olm (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nordpfälzer Land (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Puderbach (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ramstein-Miesenbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Vordereifel (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
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- Mayen
- Pirmasens
- Trier
- Wittlich
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel Änderung Ihres Namens oder des Namens Ihres Betriebes.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Ummeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Ummelde-Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Ummeldung" - GewA 2 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle kann bei elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbeummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2021
Stichwörter
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