Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
- Alzey (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Bad Dürkheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Frankenthal (Pfalz) (Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Aar-Einrich (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Alzey-Land (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Asbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Marienberg (Westerwald) (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Baumholder (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bodenheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Cochem (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dierdorf (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Diez (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hermeskeil (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kaisersesch (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kelberg (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kirchheimbolanden (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lambrecht (Pfalz) (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landstuhl (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nastätten (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nordpfälzer Land (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Offenbach an der Queich (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Puderbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ramstein-Miesenbach (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rennerod (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Südeifel (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Trier-Land (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Vordereifel (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Waldfischbach-Burgalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zweibrücken-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Mainz (Rheinland-Pfalz)
- Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Neuwied (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
- Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Speyer (Rheinland-Pfalz)
- Trier (Rheinland-Pfalz)
- Wittlich (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig, optional für Mitgliedsbetriebe der IHK/HWK die jeweils zuständige Kammer.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.02.2024
Stichwörter
Geschäft, Betrieb, Betriebsummeldung, Geschäftsänderung, Namensänderung, Verlegung Betriebssitz, Gewerbe ummelden, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Gewerbe, Verlegung Zweigniederlassung, Änderung Geschäftstätigkeit, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung