Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
- Alzey
- Bad Dürkheim
- Frankenthal (Pfalz)
- Gemeindeverband Aar-Einrich (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Altenkirchen-Flammersfeld (Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Marienberg (Westerwald) (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Baumholder (Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bodenheim (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Cochem (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Diez (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gerolstein (Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hagenbach (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lambrecht (Pfalz) (Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landau-Land (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landstuhl (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nastätten (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nieder-Olm (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nordpfälzer Land (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Offenbach an der Queich (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Puderbach (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ramstein-Miesenbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Südeifel (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Vordereifel (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein
- Ingelheim am Rhein
- Lahnstein
- Mayen
- Neuwied
- Pirmasens
- Sinzig
- Trier
- Wittlich
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024
Stichwörter
Geschäftsummeldung, Gewerbe, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Änderung Geschäftstätigkeit, Namensänderung, Betrieb, Gewerbe Ummeldung, Betriebsummeldung, Geschäftsänderung, Geschäft, Verlegung Zweigniederlassung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Verlegung Betriebssitz, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe ummelden