Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe - Abmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-226
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Frau Bettina Hinkelmann-Winter (Sachbearbeitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: b.hinkelmann-winter@vgog.de
Herr Torsten Rudolph (Sachbearbeitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-225
E-Mail: t.rudolph@vgog.de
Fax: 06373 504-22100
Frau Sabrina Schulze (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: s.schulze@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Internet
Formulare
Gewerbe - Abmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
Donnerstag13:30 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstag10:00 - 12:00
Im 2-Wochen-Rhythmus
an geraden KW
Kontakt
E-Mail: bb@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Kontaktperson
Herr Mika Keller (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: m.keller@vgog.de
Frau Anja Mootz (Sachbearbeitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: a.mootz@vgog.de
Frau Barbara Kattler (Sachbearbeitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: b.kattler@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Frau Angela Schramm (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: a.schramm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Internet
Formulare
Gewerbe - Abmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Frau Manuela Immetsberger (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Frau Anke Körbel (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Internet
Formulare
Gewerbe - Abmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021
Stichwörter
Inhaber, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsveränderung, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbetreibender, Betriebsauflösung, Geschäft, Produktionsstätte, Betriebsabmeldung, Geschäftsverlegung, Betrieb, Inhaberin, Laden, Gewerbebetrieb, Fabrik, Abmelden, Abmeldung, Gewerbe abmelden, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbetreibende, Geschäftsabmeldung, Unternehmensabmeldung, Unternehmen, Ordnungsamt