Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro - Telefonnummer 02602 / 126 - 123

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    E-Mail: info@montabaur.de

    Formulare

    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie I...
    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie Ihren Personalausweis (und ggf. der weiteren Gesellschafter) in digitaler Form bereit (zulässige Formate: PDF., JPEG., JPG. oder PNG.). Sie erhalten nach der Antragstellung eine E-Mail der Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihrer Meldung herunterzuladen.
    Gewerbe-Abmeldung (PDF)
    Gewerbeanmeldung

    Weitere Informationen

    Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen

    Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle

    Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung

    Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung

    Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe abmelden

    • Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung
    • Formular Gewerbeabmeldung, s. Download

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe abmelden

    Endgültige Abmeldung eines Gewerbebetriebes.

    Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Bereich einer anderen Behörde (Gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung wegen Verlegung in einen anderen Meldebezirk)

    Wechsel der Rechtsform

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe abmelden

    Das Ende der Ausübung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für die Beendigung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Die Abmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3). Dieses ist entweder im Original unterschrieben oder in elektronischer Form beim Gewerbeamt einzureichen. Sofern Sie das Gewerbe persönlich abmelden wollen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen/Kollegen. Das Formular für die persönliche oder schriftliche Abmeldung finden sie als PDF- Dokument als "Gewerbe- Abmeldung" unter "Formulare" Vordrucke". Wenn eine Online Abmeldung mit automatischer Weiterleitung an die zuständige Stelle gewünscht ist, klicken sie unter "Formulare/ Ausdrucke" auf "Gewerbemeldung online (anmelden, abmelden, ummelden)". Bei der Onlinemeldung ist es wichtig, den Personalausweis, sowie, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug anzuhängen.

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst ab, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher und online Einreichung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung (den so genannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Abmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor (unter vorheriger Terminvereinbarung), erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe abmelden

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig der zuständigen Behörde vorliegen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe abmelden

    40,- € pro Gewerbemeldung (ist nicht im Voraus zu entrichten)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeangelegenheiten, Unternehmensabmeldung, Abmeldung, Geschäftsveränderung, Abmelden, Betriebsauflösung, Geschäftsabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibende, Ordnungsamt, Inhaber, Betrieb, Unternehmen, Gewerbeabmeldung, Gewerbe-Abmeldung, Geschäft, Gewerbetreibender, Gewerbe abmelden, Fabrik, Laden, Betriebsabmeldung, Geschäftsverlegung, Inhaberin, Produktionsstätte, Gewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de