Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Online-Dienste
- Alzey (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Bad Dürkheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Frankenthal (Pfalz) (Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Aar-Einrich (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Alzey-Land (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Asbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Marienberg (Westerwald) (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Baumholder (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bodenheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Cochem (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dierdorf (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Diez (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gau-Algesheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hermeskeil (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kaisersesch (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kelberg (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kirchheimbolanden (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lambrecht (Pfalz) (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landstuhl (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nastätten (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nordpfälzer Land (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Offenbach an der Queich (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Puderbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ramstein-Miesenbach (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rennerod (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Südeifel (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Trier-Land (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Vordereifel (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Waldfischbach-Burgalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zweibrücken-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Mainz (Rheinland-Pfalz)
- Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Neuwied (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
- Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Speyer (Rheinland-Pfalz)
- Trier (Rheinland-Pfalz)
- Wittlich (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig, optional für Mitgliedsbetriebe der IHK/HWK die jeweils zuständige Kammer.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 03.04.2025
Stichwörter
Geschäftsveränderung, Gewerbetreibende, Produktionsstätte, Inhaber, Ordnungsamt, Gewerbetreibender, Betrieb, Abmelden, Geschäftsabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Inhaberin, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbe abmelden, Gewerbeabmeldung, Betriebsabmeldung, Betriebsauflösung, Unternehmen, Gewerbe, Abmeldung, Geschäft, Geschäftsverlegung, Laden, Unternehmensabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Fabrik, Gewerbebetrieb