Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Behindertenfahrdienst

    Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.

    Beschreibung

    Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

    Hinweise für Speyer: Behindertenfahrdienst

    Die Stadtverwaltung Speyer gibt für ihre behinderten Bürgerinnen und Bürger Fahrmarken aus, die für Fahrten mit einem Behindertenfahrdienst, z.B. zum Arztbesuch, berechtigen. Auskunft erteilt der Fachbereich 4 (Jugend, Familie, Senioren und Soziales).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 412 - Sozialleistungen

    Adresse

    Postanschrift

    Johannesstraße 22a

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2238

    Fax: 06232 14-2260

    E-Mail: sozialhilfe@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrdienst, Behinderte, Sonderfahrdienst, Behinderung, Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de