Behindertenfahrdienst
Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.
Beschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Hinweise für Speyer: Behindertenfahrdienst
Die Stadtverwaltung Speyer gibt für ihre behinderten Bürgerinnen und Bürger Fahrmarken aus, die für Fahrten mit einem Behindertenfahrdienst, z.B. zum Arztbesuch, berechtigen. Auskunft erteilt der Fachbereich 4 (Jugend, Familie, Senioren und Soziales).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 412 - Sozialleistungen
Adresse
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Sohl
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Fax: 06232 14-2260
Telefon Festnetz: 06232 14-2718
E-Mail: alexandra.sohl@stadt-speyer.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fahrdienst, Behinderte, Sonderfahrdienst, Behinderung, Schwerbehinderung