Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Behindertenfahrdienst

    Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.

    Beschreibung

    Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

    Hinweise für Trier: Behindertenfahrdienst

    Benutzerausweis

    • es wird ein Benutzerausweis ausgestellt, mit dem die berechtigten Personen Beförderungsunternehmen oder auch Taxi-Unternehmen in einem begrenzten Umfang für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes in Anspruch nehmen können
    • ausgenommen sind
      • Fahrten zur Arbeitsstätte, Krankenfahrten Arztbesuche, Einkaufsfahrten, Fahrten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gasthäuser oder Kantinen etc.

    Beantragung

    • Beratung und Antragstellung erfolgt persönlich
    • sollte der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben können, kann der Fahrausweis von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Zum Informationsgespräch sollte die Person, auf die der Fahrausweis ausgestellt wird aber anwesend sein

    Gültigkeit

    • 1 Jahr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sozialamt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    50, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier: Behindertenfahrdienst

    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und
      • auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder
      • ohne fremde Hilfe die Wohnung nicht verlassen können oder
      • ohne besondere fremde Hilfe Nahverkehrsmittel nicht erreichen können

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Behinderung, Behinderte, Sonderfahrdienst, Fahrdienst, Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de