Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Behindertenfahrdienst
Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.
Beschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Hinweise für Trier: Behindertenfahrdienst
Benutzerausweis
- es wird ein Benutzerausweis ausgestellt, mit dem die berechtigten Personen Beförderungsunternehmen oder auch Taxi-Unternehmen in einem begrenzten Umfang für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes in Anspruch nehmen können
- ausgenommen sind
- Fahrten zur Arbeitsstätte, Krankenfahrten Arztbesuche, Einkaufsfahrten, Fahrten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gasthäuser oder Kantinen etc.
Beantragung
- Beratung und Antragstellung erfolgt persönlich
- sollte der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben können, kann der Fahrausweis von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Zum Informationsgespräch sollte die Person, auf die der Fahrausweis ausgestellt wird aber anwesend sein
Gültigkeit
- 1 Jahr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
50, Sozialamt
Voraussetzungen
Hinweise für Trier: Behindertenfahrdienst
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und
- auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder
- ohne fremde Hilfe die Wohnung nicht verlassen können oder
- ohne besondere fremde Hilfe Nahverkehrsmittel nicht erreichen können
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Behinderung, Behinderte, Sonderfahrdienst, Fahrdienst, Schwerbehinderung