Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Anerkennung

    Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten; Anerkennung beantragen

    Sofern Sie sich auf eine unbefristete Stelle im öffentlichen Schuldienst von Rheinland-Pfalz bewerben möchten, ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie eine Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Auf Ihren Antrag hin kann das Ministerium für Bildung die berufliche Anerkennung des in Deutschland reglementierten Berufes der Lehrerin/des Lehrers im öffentlichen Schuldienst prüfen und die Anerkennung als Lehramtsbefähigung bzw. die Gleichwertigkeit mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Lehramtsqualifikation feststellen.

    Zuständigkeit

     Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist beim Ministerium für Bildung - Abteilung 2 zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz

    Beschreibung

    Aufgaben des Ministeriums:

    Bildung/Schulen 

    Durch das Ministerium für Bildung (BM) wird jungen Menschen in Rheinland-Pfalz ein breites Spektrum an qualitativ hochwertigen Bildungsmöglichkeiten angeboten, um angesichts der stetig wachsenden Bedeutung von Bildung und Wissen ihre Zukunftschancen zu sichern. Dies wird durch die Zur-Verfügung-Stellung einer leistungsfähigen und vielfältigen Schullandschaft erreicht. Für eine optimale Unterrichtsversorgung werden alle pädagogischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Ein Schwerpunkt dabei stellt das im Jahre 2001 ins Leben gerufene Ganztagsschulprogramm dar. Das Angebot des Besuchs einer Ganztagsschule besteht inzwischen flächendeckend und wird noch weiter ausgebaut. Außerdem wird die Schulstruktur den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen stetig angepasst.

    Das Ministerium ist weiterhin zuständig für die Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schularten. Die Ausbildung erfolgt an den Universitäten, an Staatlichen Studienseminaren und an Ausbildungsschulen. Mit dem "Dualen Studien- und Ausbildungskonzept" wurde in den letzten Jahren die Lehrkräfteausbildung reformiert mit dem Ziel, die Qualität des Unterrichts weiter zu verbessern. 

    Frühkindliche Bildung 

    Im Bereich der Frühen Bildung ist das BM zuständig für die Kindertagesbetreuung. Dabei geht es in Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften um die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen, die Personal- und Investitionskostenförderung des Landes, um den  Austausch zwischen dem Land, den Kommunen und den Trägern, um die Entwicklung von Empfehlungen für die Fachpraxis, die Förderung von Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher sowie besondere Programme wie KitaPlus! Weitere Informationen unter https://kita.rlp.de/.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 61

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 16-2997

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    E-Mail: poststelle@bm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (siehe Anträge/Formulare),
    • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Tätigkeit als Lehrkraft,
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit,
    • amtliche beglaubigte Kopien des Originals sowie der deutschen Übersetzung der Hochschulabschlusszeugnisse (insbesondere des Zeugnisses über den Berufsabschluss, der zum unmittelbaren Zugang zum Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf berechtigt) einschließlich der Fächer- und Notenübersicht,
    • amtliche beglaubigte Kopien des Originals sowie der deutschen Übersetzung der Nachweise, aus denen die Studieninhalte der absolvierten Ausbildung zur Erlangung des Diploms hervorgehen (z. B. transcript of records, Semesterlisten),
    • falls jetziger Name vom Namen auf dem Ausbildungsnachweis oder dem Qualifikationsnachweis abweicht Kopie des Originals sowie der deutschen Übersetzungen der Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
    • ggf. Bescheinigung über Art und Dauer bisher ausgeübter Tätigkeit als Lehrkraft, auf Aufforderung in beglaubigter Kopie/ Abschrift des Originals ggf. unter Heranziehung beglaubigter Übersetzungen,
    • Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde.
    • Auf Anforderung sind die Studienordnung und die Prüfungsordnung für die Erlangung der Lehrerberufsqualifikation einzureichen.
    • Weitere Unterlagen, die für die Anerkennung erforderlich sind, können nachgefordert werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Haben Sie Ihre Lehramtsqualifikation in einem anderen als den o.g. Staaten (Drittstaat) erworben, so kann diese mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Befähigung für ein Lehramt gleichgestellt werden, wenn

    • Sie eine an einer anerkannten Hochschule abgeschlossene Hochschulprüfung nachweisen,
    • diese Hochschulprüfung im Herkunftsland den Zugang zum Beruf einer Lehrerin oder eines Lehrers eröffnet,
    • Ihr Hochschulstudium, ggf. unter Berücksichtigung weiterer Berufsqualifikationen, hinsichtlich Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede gegenüber dem entsprechenden rheinland-pfälzischen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang aufweist. Insbesondere muss das Hochschulstudium neben den Bildungswissenschaften zwei der in Rheinland-Pfalz für das jeweilige Lehramt vorgeschriebenen Unterrichtsfächer, für das Lehramt an Förderschulen sonderpädagogische Fachrichtungen, umfassen,
    • Sie eine dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst vergleichbare schulpraktische Ausbildungsphase nachgewiesen.

    Kann diese nicht nachgewiesen werden oder bestehen wesentliche Unterschiede zum jeweiligen Vorbereitungsdienst, kann die Gleichwertigkeit hinsichtlich des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für das entsprechende Lehramt festgestellt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung

    Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen.

    Eingangsbestätigung

    Der Eingang des Antrages und der Unterlagen wird Ihnen binnen eines Monats bestätigt, gegebenenfalls unter der Mitteilung, welche Unterlagen fehlen.

    Entscheidung

    Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird - gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz in Bonn (ZAB) - über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Lehramtsqualifikation entschieden.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu bechten.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben (maximal 130,00 €).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Qualifikation, BQFG, Hochschule, lernen, Schule, BQ-Portal, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, lehren, Diplomanerkennung, Tätigkeit als Lehrer, Schuldienst, BQRL

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de