Trinkwasseruntersuchung
Beschreibung
Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.
Zuständigkeit
Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ärztlicher Dienst (Ref. 82)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Urschel
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Peter.Urschel@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-618
Frau Anja Hauser
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Anja.Hauser@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-624
Frau Bettina Thurner
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Bettina.Thurner@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-619
Herr Matthias Trösch
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Matthias.Troesch@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-623
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Trinkwasserverordnung - TrinkwV-2001
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)
- Trinkwasserinformationssystem
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Verfahrensablauf
- Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
- Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
- Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.
Kosten
Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.
Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Unterstützende Institutionen
Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.
- Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.Trinkwasser und Gesundheit
- UmweltbundesamtWasser,Trinkwasser und Gewässerschutz
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz