Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.

    Zuständigkeit

    Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
    Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
    Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Hausanschrift

    Hauptstr. 25

    76726 Germersheim

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76756 Bellheim

    Schulärztlicher Dienst

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53448

    Fax: 07274 53-350

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
    • Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
    • Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.

    Kosten

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Unterstützende Institutionen

    Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
    Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
    Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English