Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Trinkwasseruntersuchung

    Zuständigkeit

    Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
    Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
    Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

    Postfachadresse

    Postfach 3 80

    55463 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6761 82-0

    Fax: +49 6761 82-111

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Gesundheitswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02603 972-199

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
    • Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
    • Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.

    Kosten

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Unterstützende Institutionen

    Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
    Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
    Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English