Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Bisher konnten bei der Verbandsgemeindeverwaltung aus dem vom Finanzamt Mainz-Süd zur Verfügung gestellten nichtamtlichen Mietspiegel entsprechende Werte an die Mieter und Vermieter weitergegeben werden. Das Finanzamt Mainz-Süd hat allerdings die Sammlung und Zusammenstellung der Mietpreise eingestellt, so dass zukünftig bei der Verbandsgemeindeverwaltung auch keine Mietwerte mehr abgefragt werden können.

    Bei Fragen diesbezüglich können sich die Vermieter und Mieter leider nur noch an die entsprechenden Vermieterverbände und Mieterschutzvereine.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bauen, Umwelt und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Straße 110

    55268 Nieder-Olm

    Öffnungszeiten

    Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06136 691611994

    Telefon Festnetz: 06136 69-0

    E-Mail: rathaus@vg-nieder-olm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Mieten, Vermieten, Vergleichsmieten, Gewerbemietenübersicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English