Mietspiegel
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Hinweise für Gau-Algesheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim verfügt über keinen aktuellen Mietpreisspiegel.
Nach dem neuen Mietspiegelrecht sind seit dem 01.07.2022 Kommunen über 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Eine relativ kleine Kommune wie die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (ca. 18.000 Einwohner) hat entsprechend wenige Wohnungen und somit wenige Vergleichsangebote in den verschiedenen Wohnungsgrößen um einen aussagefähigen und rechtssicheren Mietspiegel zu erstellen.
Zur Einordnung Ihrer Mietwohnung empfehlen wir Ihnen daher sich an dem Mietspiegel der Stadt Ingelheim (für Wohnungen in Gau-Algesheim) und dem Mietspiegel der Stadt Bingen (für Wohnungen der anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde) zu orientieren.
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim verfügt über keinen aktuellen Mietpreisspiegel.
Nach dem neuen Mietspiegelrecht sind seit dem 01.07.2022 Kommunen über 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Eine relativ kleine Kommune wie die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (ca. 18.000 Einwohner) hat entsprechend wenige Wohnungen und somit wenige Vergleichsangebote in den verschiedenen Wohnungsgrößen um einen aussagefähigen und rechtssicheren Mietspiegel zu erstellen.
Zur Einordnung Ihrer Mietwohnung empfehlen wir Ihnen daher sich an dem Mietspiegel der Stadt Ingelheim (für Wohnungen in Gau-Algesheim) und dem Mietspiegel der Stadt Bingen (für Wohnungen der anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde) zu orientieren.
zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.2 - Soziales und Jugend
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Petry (Stellvertretender Abteilungsleiter Ordnungs-, Sozial- und Jugendabteilung)
Hausanschrift
E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de
Fax: +49 6725 910-110
Telefon Festnetz: +49 6725 910-228
Voraussetzungen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Kosten
Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet)
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021
Stichwörter
Mieten, Vermieten, Vergleichsmieten, Gewerbemietenübersicht