Mietspiegel
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Hinweise für Worms: Mietspiegel
Die Stadt Worms veröffentlicht alle 2 Jahre einen neuen Mietspiegel. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gilt als qualifizierter Mietspiegel i. S. d. § 558 Abs. 2 BGB.
Der Mietspiegel trägt zur Regelung des Verfahrens bei Mieterhöhungen bei. Er sorgt für Transparenz über die ortsüblichen Mieten und kann damit überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Mietern und Vermietern vermeiden. Auch bei der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung stellt der Mietspiegel eine wertvolle Grundlage dar, weil er Richtwerte bezüglich marktgerechter und angemessener Mieten beinhaltet.
Der Wormser Mietspiegel wird als Broschüre herausgegeben, die neben den Tabellen über die Mieten auch wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält.
Die aktuelle, kostenlose Broschüre steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung, in Druckform ist sie hier erhältlich:
- im Mietspiegelbüro, Rathaus, Zimmer 85
- an den Pforten im Rathaus und im Bürgerservicebüro Folzstrasse
- in den Büros der Ortsvorsteher
- bei in Worms ansässigen Banken
Die Stadt Worms veröffentlicht alle 2 Jahre einen neuen Mietspiegel. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gilt als qualifizierter Mietspiegel i. S. d. § 558 Abs. 2 BGB.
Der Mietspiegel trägt zur Regelung des Verfahrens bei Mieterhöhungen bei. Er sorgt für Transparenz über die ortsüblichen Mieten und kann damit überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Mietern und Vermietern vermeiden. Auch bei der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung stellt der Mietspiegel eine wertvolle Grundlage dar, weil er Richtwerte bezüglich marktgerechter und angemessener Mieten beinhaltet.
Der Wormser Mietspiegel wird als Broschüre herausgegeben, die neben den Tabellen über die Mieten auch wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält.
Die aktuelle, kostenlose Broschüre steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung, in Druckform ist sie hier erhältlich:
- im Mietspiegelbüro, Rathaus, Zimmer 85
- an den Pforten im Rathaus und im Bürgerservicebüro Folzstrasse
- in den Büros der Ortsvorsteher
- bei in Worms ansässigen Banken
zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Herr Thomas Ketterer
Fax: +49 6241 853-5099
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5301
Internet
Formulare
Mietspiegel 2022
Mietspiegel 2024
Voraussetzungen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Kosten
Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet)
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021
Stichwörter
Mieten, Vermieten, Vergleichsmieten, Gewerbemietenübersicht