Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Worms: Mietspiegel

    Die Stadt Worms veröffentlicht alle 2 Jahre einen neuen Mietspiegel. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gilt als qualifizierter Mietspiegel i. S. d. § 558 Abs. 2 BGB.

    Der Mietspiegel trägt zur Regelung des Verfahrens bei Mieterhöhungen bei. Er sorgt für Transparenz über die ortsüblichen Mieten und kann damit überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Mietern und Vermietern vermeiden. Auch bei der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung stellt der Mietspiegel eine wertvolle Grundlage dar, weil er Richtwerte bezüglich marktgerechter und angemessener Mieten beinhaltet.

    Der Wormser Mietspiegel wird als Broschüre herausgegeben, die neben den Tabellen über die Mieten auch wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält.

    Die aktuelle, kostenlose Broschüre steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung, in Druckform ist sie hier erhältlich:

    • im Mietspiegelbüro, Rathaus, Zimmer 85
    • an den Pforten im Rathaus und im Bürgerservicebüro Folzstrasse
    • in den Büros der Ortsvorsteher
    • bei in Worms ansässigen Banken

    Die Stadt Worms veröffentlicht alle 2 Jahre einen neuen Mietspiegel. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gilt als qualifizierter Mietspiegel i. S. d. § 558 Abs. 2 BGB.

    Der Mietspiegel trägt zur Regelung des Verfahrens bei Mieterhöhungen bei. Er sorgt für Transparenz über die ortsüblichen Mieten und kann damit überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Mietern und Vermietern vermeiden. Auch bei der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung stellt der Mietspiegel eine wertvolle Grundlage dar, weil er Richtwerte bezüglich marktgerechter und angemessener Mieten beinhaltet.

    Der Wormser Mietspiegel wird als Broschüre herausgegeben, die neben den Tabellen über die Mieten auch wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält.

    Die aktuelle, kostenlose Broschüre steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung, in Druckform ist sie hier erhältlich:

    • im Mietspiegelbüro, Rathaus, Zimmer 85
    • an den Pforten im Rathaus und im Bürgerservicebüro Folzstrasse
    • in den Büros der Ortsvorsteher
    • bei in Worms ansässigen Banken

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 17.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Mieten, Vermieten, Vergleichsmieten, Gewerbemietenübersicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)