Mietspiegel
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel
Die Anforderung eines Mietspiegel ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße sowie in den
Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau möglich.
Ebenfalls kann der Mietspiegel als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Der Download ist kostenlos.
Die Anforderung eines Mietspiegel ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße sowie in den
Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau möglich.
Ebenfalls kann der Mietspiegel als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Der Download ist kostenlos.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3724
Fax: +49 621 504-2787
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Stadtentwicklung - Mietspiegel
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Informationstheke zentrales Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Kosten
Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel
Bei Versand:
5,00 EUR + 2,00 EUR Versandkosten - Bezahlung auf Rechnung
Download als PDF-Datei:
kostenlos
Abholung in den Bürgerbüros (Rathaus, Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau):
5,00 EUR - gegen Barzahlung
Bearbeitungszeit:
Versand der Broschüre umgehend nach Geldeingang
Bei Versand:
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Download als PDF-Datei:
kostenlos
Abholung in den Bürgerbüros (Rathaus, Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau):
5,00 EUR - gegen Barzahlung
Bearbeitungszeit:
Versand der Broschüre umgehend nach Geldeingang
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet)
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
Bemerkungen
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel
- Übersicht über die gezahlten Mieten in der Stadt für nicht preisgebundenen Wohnraum
- bezogen auf Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
- greift nicht in die Vertragsfreiheit der Parteien ein, da er lediglich als Orientierungshilfe dient
- für die Stadt Ludwigshafen gilt der Mietspiegel für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im Wohnflächenbereich unter 40 qm und 40 bis 120 qm
- nicht anwendbar für vermietete Einfamilienhäuser
Ortsübliche Vergleichsmiete:
- setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten 4 Jahren neu vereinbart oder geändert wurden
- Grundlage ist eine Datenerhebung bei Mieterhaushalten in der Stadt Ludwigshafen (alle 4 Jahre) bzw. die Fortschreibung nach dem
- Lebenshaltungsindex
- Betriebskostenerhöhungen werden hierbei nicht berücksichtigt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021
Stichwörter
Mieten, Vermieten, Gewerbemietenübersicht, Vergleichsmieten