Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel

    Die Anforderung eines Mietspiegel ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße sowie in den
    Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau möglich. 

    Ebenfalls kann der Mietspiegel als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Der Download ist kostenlos.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    Fax: +49 621 504-2787

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Stadtentwicklung - Mietspiegel

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Rathausplatz 17

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3012

    Fax: +49 621 504-3453

    E-Mail: 1-16@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Informationstheke zentrales Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2122

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3869

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2121

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel

    Bei Versand:
    5,00 EUR + 2,00 EUR Versandkosten - Bezahlung auf Rechnung

    Download als PDF-Datei:
    kostenlos


    Abholung in den Bürgerbüros (Rathaus, Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau):
    5,00 EUR - gegen Barzahlung

    Bearbeitungszeit:
    Versand der Broschüre umgehend nach Geldeingang

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Mietspiegel

    • Übersicht über die gezahlten Mieten in der Stadt für nicht preisgebundenen Wohnraum
    • bezogen auf Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
    • greift nicht in die Vertragsfreiheit der Parteien ein, da er lediglich als Orientierungshilfe dient
    • für die Stadt Ludwigshafen gilt der Mietspiegel für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im Wohnflächenbereich unter 40 qm und 40 bis 120 qm
    • nicht anwendbar für vermietete Einfamilienhäuser


    Ortsübliche Vergleichsmiete:

    • setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten 4 Jahren neu vereinbart oder geändert wurden
    • Grundlage ist eine Datenerhebung bei Mieterhaushalten in der Stadt Ludwigshafen (alle 4 Jahre) bzw. die Fortschreibung nach dem
    • Lebenshaltungsindex
    • Betriebskostenerhöhungen werden hierbei nicht berücksichtigt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Mieten, Vermieten, Vergleichsmieten, Gewerbemietenübersicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English