Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Beschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Zuständigkeit
Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 22 65
66930 Pirmasens
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mattil
Hausanschrift
Fax: +49 6331 809-8563
Telefon Festnetz: +49 6331 809-563
E-Mail: C.Mattil@lksuedwestpfalz.de
Internet
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 2.9 Soziales, Sozialversicherung und Asyl
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gisela Schmitt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06331 872-131
E-Mail: gisela.schmitt@pirmasens-land.de
Fax: 06331 872-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen
- Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.
Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.
Formulare
Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
- wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
- sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem
- die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Fristen
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Kosten
Keine – Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.
Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV – Referat 726 am 11.04.2019
Stichwörter
Nebenkosten, Aufenthaltserlaubnis, Zuteilung, Rücknahmeabkommen, Gewährleistungswohnraum, Abschiebung, Allgemeines Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Behandlungsschein, Duldung, Sozialhilfe, Ausländerangelegenheiten