Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Beschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Zuständigkeit
Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.
Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil
Im Landkreis Trier-Saarburg ist die Bearbeitung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die Verbandsgemeinden delegiert. Die Leistungsbearbeitung und -bewilligung der der Verbandsgemeinde Hermeskeil zugewiesen Asylbewerber erfolgt daher durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Verbandsgemeinde Hermeskeil.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Montag, Mittwoch und Freitag
jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Im Landkreis Trier-Saarburg ist die Bearbeitung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die Verbandsgemeinden delegiert. Die Leistungsbearbeitung und -bewilligung der der Verbandsgemeinde Hermeskeil zugewiesen Asylbewerber erfolgt daher durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Verbandsgemeinde Hermeskeil.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Montag, Mittwoch und Freitag
jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
54401 Hermeskeil
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Mertz
Frau Sylvia Zimmer
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen
- Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.
Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.
Formulare
Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
- wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
- sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem
- die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 264 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 71 des Asylgesetzes (AsylG)
- § 71a des Asylgesetzes (AsylG)
- § 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG)
Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil
Verfahrensablauf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Fristen
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Kosten
Keine – Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.
Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:
Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV – Referat 726 am 11.04.2019
Stichwörter
Nebenkosten, Aufenthaltserlaubnis, Zuteilung, Rücknahmeabkommen, Gewährleistungswohnraum, Abschiebung, Allgemeines Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Behandlungsschein, Duldung, Sozialhilfe, Ausländerangelegenheiten