Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

    Beschreibung

    Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

    Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.

    Hinweise für Neuwied: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

    Im Landkreis Neuwied ist die Durchführung des AsylbLG teilweise auf die Stadtverwaltung Neuwied und die Verbandsgemeinden delegiert

    Für die Leistungen:

    • notwendigen Bedarf an Ernährung,
    • Unterkunft, Heizung, Kleidung,
    • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
    • sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens

    ist je nach Wohnort das Sozialamt der nachfolgenden Behörde zuständig: 

    • Stadtverwaltung Neuwied
    • Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
    • Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen
    • Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
    • Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
    • Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
    • Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
    • Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

    Für die Leistungen:

    • Krankheit, Schwangerschaft, und Geburt,
    • Pflegebedürftigkeit,
    • Blindenhilfe,
    • Maßnahmen der Rehabilitation
    • und Leistungen in einem Sonderkindergarten oder einer Tageseinrichtung für Behinderte

    ist Kreisverwaltung Neuwied (Sozialamt) zuständig.

    Zuständigkeit

    Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel - FB 3 / Soziales, Bildung und Personenstandswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Fax: 02224 1806-18

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 41 - 3. Asylbewerber

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Leistungen
    • Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen
    • Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.

    Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.  

    Formulare

    Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

    • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
    • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
    • eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
      • wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
      • wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
      • sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
    • eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
    • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
    • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
    • einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.

    Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem

    • die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
    • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.  

    Fristen

    Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

    Kosten

    Keine - Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz  ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.

    Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gewährleistungswohnraum, Aufenthaltsrecht, Rücknahmeabkommen, Sozialhilfe, Behandlungsschein, Allgemeines Asylrecht, Duldung, Ausländerangelegenheiten, Nebenkosten, Zuteilung, Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de