Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Beschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Hinweise für Weißenthurm: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Auer (G)
Mittmann (A)
Pander (H - Z)
Richter (B - D)
Zuständigkeit
Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.
Hinweise für Weißenthurm: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Herr Stephan Auer (Nachnamen B)
Frau Alina Kneip (Nachnamen E-G)
Frau Michelle Mittmann (Nachname A)
Frau Lena Pander (Nachname H - Z)
Frau Barbara Richter (Nachname C-D)
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt.
Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"
2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Auer
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-403
E-Mail: stephan.auer@vgwthurm.de
Frau Michelle Mittmann
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-407
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Michelle.Mittmann@vgwthurm.de
Frau Lena Pander
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-405
E-Mail: lena.pander@vgwthurm.de
Frau Barbara Richter
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-406
E-Mail: barbara.richter@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Auer
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-403
E-Mail: stephan.auer@vgwthurm.de
Frau Michelle Mittmann
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Fax: +49 2637 913-100
Telefon Festnetz: +49 2637 913-407
E-Mail: Michelle.Mittmann@vgwthurm.de
Frau Lena Pander
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-405
E-Mail: lena.pander@vgwthurm.de
Frau Barbara Richter
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-406
E-Mail: barbara.richter@vgwthurm.de
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Frau Miriam Dück
Herr Christian Engers
Frau Sandra Geisen
Herr Nikolle Ramaj
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen
- Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.
Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.
Formulare
Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
- wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
- sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem
- die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 264 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 71 des Asylgesetzes (AsylG)
- § 71a des Asylgesetzes (AsylG)
- § 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG)
Verfahrensablauf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Fristen
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Kosten
Keine - Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.
Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.04.2019
Stichwörter
Gewährleistungswohnraum, Aufenthaltsrecht, Rücknahmeabkommen, Sozialhilfe, Behandlungsschein, Allgemeines Asylrecht, Duldung, Ausländerangelegenheiten, Nebenkosten, Zuteilung, Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhalt