Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung
Beschreibung
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.
Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.
Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Zuständigkeiten:
Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586
Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289
Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565
ehem. VG Nassau Kost Jannik -244
ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564
Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501
Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223
Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -
ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533
Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224
Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193
Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433
Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224
VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543
VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302
VG Hahnstätten Bonn Ronja -543
VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243
VG Nastätten Baumeister Kaja -232
UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331
Zuständigkeit
- In Zusammenhang mit einer Scheidung: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Scheidungsverfahren befasst ist.
- Ansonsten: das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich daher von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Ilona Bräutigam
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6433
E-Mail: ilona.braeutigam@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-433
Frau Lisa Tögl
Besucheranschrift
E-Mail: lisa.toegl@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-193
Fax: 02603 972-6193
Frau Sophie Schuster
Frau Kaja Baumeister
Besucheranschrift
E-Mail: kaja.baumeister@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6232
Telefon Festnetz: 02603 972-232
Frau Ricarda Bandur
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-243
E-Mail: ricarda.bandur@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6243
Frau Dr. Katharina Fahrig
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-586
E-Mail: katharina.fahrig@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-586
Frau Miriam Steinebach
Frau Tabea Richter
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6331
Telefon Festnetz: 02603 972-331
E-Mail: tabea.richter@rhein-lahn.rlp.de
Frau Christina Hofmann
Frau Natascha Ackermann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-224
E-Mail: natascha.ackermann@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6224
Frau Jenny Thiel
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6192
Telefon Festnetz: 02603 972-192
E-Mail: jenny.thiel@rhein-lahn.rlp.de
Frau Ronja Bonn
Besucheranschrift
E-Mail: ronja.passek@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-543
Fax: 02603 972-6543
Frau Maike Peters
Hausanschrift
E-Mail: maike.peters@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6223
Telefon Festnetz: 02603 972-223
Herr Jannik Kost
Besucheranschrift
E-Mail: jannik.kost@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-244
Fax: 02603 972-6244
Frau Corinna Jurecz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-289
E-Mail: corinna.jurecz@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6289
Frau Lisa Heidrich
Besucheranschrift
E-Mail: lisa.heidrich@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6236
Telefon Festnetz: 02603 972-236
Frau Ruth Carl
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6240
Telefon Festnetz: 02603 972-240
E-Mail: ruth.carl@rhein-lahn.rlp.de
Frau Sibel Tekin
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-564
Fax: 02603 972-6564
E-Mail: sibel.tekin@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil des Kindes entspricht am besten dem Wohl des Kindes.
- Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens:
- Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts
- Bei Entzug des Sorgerechts von Amts wegen:
- Aufgrund konkreter Anhaltspunkte scheint eine Gefährdung des Kindeswohls begründet und
- die Eltern sind zur Abwendung dieser Gefahr nicht gewillt oder nicht in der Lage.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In einem Scheidungsverfahren entscheidet das für die Ehescheidung zuständige Gericht auch über das Sorgerecht, wenn ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts beantragt. Die Angelegenheit ist in diesem Fall Teil des Scheidungsverfahrens.
Auch ohne Scheidungsverfahren kann ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben.
Eltern können sich darüber einig sein, wem das Sorgerecht übertragen werden soll. Dann gibt das Familiengericht dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts im Regelfall statt. Ein Kind über 14 Jahre kann dieser Einigung jedoch widersprechen.
Bei Uneinigkeit der Eltern prüft das Gericht, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Es fallen Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Verfahrenswert richten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
elterliche Sorge, Vaterschaft, Sorgeerklärung, Sorgerechtsbescheinigung, Sorgerechtserklärung