Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
Beschreibung
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen seit einer zum 19.05.2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Es sind damit im Wesentlichen die folgenden Fallgestaltungen denkbar, die zu einem gemeinsamen Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern führen:
- Nach der Geburt des Kindes heiraten die Mutter und der Vater, der seine Vaterschaft zuvor anerkannt hat.
- Die Mutter und der Vater erklären beim Jugendamt ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge. Mutter und Vater haben damit das gemeinsame Sorgerecht.
- Erklärt ein Elternteil sein Einverständnis nicht, kann der andere Elternteil versuchen, beim Jugendamt eine Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht oder hält er diesen Weg nicht für erfolgversprechend, kann er direkt einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen. Dieses entscheidet darüber, ob es bei der Alleinsorge der Mutter bleibt oder ob das Sorgerecht auch auf den Vater mit übertragen wird.
Im letztgenannten Fall ist also die Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Zuständigkeit
- Für Beratung: das Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist.
- Für das gerichtliche Verfahren: in der Regel das Amtsgericht (Familiengericht) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales
Beschreibung
Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch:
- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld
Montag und Mittwoch:
- Grundsicherung / Asyl
- Wohngeld / Wohnraumsicherung
- Hilfe zur Pflege stationär
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Geib
Postanschrift
Neumayerring 45
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-449
Fax: 06233 89-509
E-Mail: Birgit.Geib@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Jugendhilfe
Beschreibung
Jugendhilfe / Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ist die Jugendhilfe nicht zu erreichen. Die Elterngeldstelle und die Unterhaltsvorschusskasse sind an folgenden Tagen erreichbar: Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr. Montag und Mittwoch ist geschlossen. Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft/Beistandschaft, Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) Ausbildungsförderung (BAföG), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
Sozialer Dienst (u.a. Sozial-, Lebens- und Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe, Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige), Wirtschaftliche Jugendhilfe, Koordinierungsstelle Kinderschutz
Voraussetzungen
- die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein
- die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
- die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht
- die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen zu
Hinweis: Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Anspruch auf Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung und die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das familiengerichtliche Verfahren weist einige Besonderheiten auf und findet in einem abgestuften Verfahren statt. In bestimmten Fallkonstellationen kommt ein schriftliches und sehr vereinfachtes Verfahren in Betracht. Hinsichtlich der Einzelheiten wird empfohlen, sich vom Jugendamt und soweit weitergehend erforderlich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Fristen
Es gibt keine besonderen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Für das gerichtliche Verfahren fallen Gerichtsgebühren, bei Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auch Rechtsanwaltsgebühren an, welche sich nach dem Verfahrenswert richten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
elterliche Sorge, Sorgeerklärung, Vaterschaft, Sorgerechtsbescheinigung, Sorgerechtserklärung