Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

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    Hausanschrift

    Ludwigstraße 48

    67122 Altrip

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    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    Fax: 06236 4182-99

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee

    Adresse

    Besucheranschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-312

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen

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    Rottstr. 1

    67141 Neuhofen

    Rathaus Neuhofen

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    Ist rollstuhlgerecht

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    E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de

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    Telefon Festnetz: 06236 4182-352

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    Fax: 06232 44862

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebühr 36.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2015

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bundeswehrführerschein, Behördenführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Dienstführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020