Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Hinweise für Mainz: Führerschein, Umschreibung eines Dienstführerscheines (IES:Mainz)

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Beschreibung

    Aktuelle Hinweise:

    • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
    • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein: Diesen Antrag können Sie auch beim Bürgeramt stellen. Wir nehmen nur vollständig ausgefüllte Anträge an.

    Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

    • Fahrerlaubnisangelegenheiten
    • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
    • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

    Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    Alternativ nur für die Beantragung zur Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein:

    Online-Terminvereinbarung Bürgeramt

    Hinweis zur Terminvereinbarung

    • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
    • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
    • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
    • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

    Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    • Aufgrund der

      3. Führerscheinrichtlinie

      sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
    • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

    Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

    Bereich Ersterteilung

    • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
    • Ersatzführerschein (bei Verlust)
    • Umtausch in EU-Kartenführerschein
    • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
    • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

    Bereich Neuerteilung

    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    • Umschreibung ausländischer Führerschein
    • Ausstellung internationaler Führerschein
    • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
    • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxi

    Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

    • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
    • Fahrschulangelegenheiten
    • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
    • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
    • Fahrer:innenkarten
    • Unternehmenskarten
    • Werkstattkarten

    Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

    Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

    • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
    • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
    • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
    • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
    • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
      Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
    • Nachkontrollen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
    • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
    • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Entziehung einer Fahrerlaubnis
    • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Hausanschrift

    Elly-Beinhorn-Straße 16

    55129 Mainz

    Öffnungszeiten

    Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

    Kontakt

    Fax: 06131 122511

    Telefon Festnetz: 06131 122424

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebühr 36.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dienstfahrerlaubnis, Dienstführerschein, Bundeswehrführerschein, Behördenführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de