• Schönberg (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Beschreibung

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

zuständige Stelle

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

Beschreibung

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021

Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021  
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

Terminvereinbarung online
internetbasierte Zulassung und Wunschkennzeichen

Adresse

Hausanschrift

Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 14 20

54504 Wittlich

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Weitere Informationen

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zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

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06571 14-2021  
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

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Version

Technisch erstellt am 15.11.2017

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebühr 36.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.02.2023

Version

Technisch erstellt am 20.07.2015

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bundeswehrführerschein, Behördenführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Dienstführerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020