Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

    Beschreibung

    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag - Freitag
    9:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Downloads:

    SEPA-Mandat.pdf
    Vollmacht.pdf
    Fahrzeugidentifizierung Formular.pdf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Jörg Goller
      Postanschrift

      Kurfürstenstraße 16

      54516 Wittlich

      Postfachadresse

      Postfach 1420

      54504 Wittlich

      Telefon Festnetz: 06571 14-2021

      E-Mail: Joerg.Goller@Bernkastel-Wittlich.de

    • Frau Heike Hansen
      Postfachadresse

      Postfach 1420

      54504 Wittlich

      Postanschrift

      Kurfürstenstraße 16

      54516 Wittlich

      Telefon Festnetz: 06571 14-2021

      E-Mail: Heike.Hansen@Bernkastel-Wittlich.de

    • Frau Renate Hock
      Postanschrift

      Kurfürstenstraße 16

      54516 Wittlich

      Postfachadresse

      Postfach 1420

      54504 Wittlich

      Telefon Festnetz: 06571 14-2021

      E-Mail: Renate.Hock@Bernkastel-Wittlich.de

    • Frau Kristin Lauer
      Postanschrift

      Kurfürstenstraße 16

      54516 Wittlich

      Postfachadresse

      Postfach 1420

      54504 Wittlich

      Telefon Festnetz: 06571 14-2021

      E-Mail: Kristin.Lauer@Bernkastel-Wittlich.de

    • Frau Melina Lellig
      Postanschrift

      Kurfürstenstraße 16

      54516 Wittlich

      Postfachadresse

      Postfach 1420

      54504 Wittlich

      Telefon Festnetz: 06571 14-2021

      E-Mail: Melina.Lellig@Bernkastel-Wittlich.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

    Hotlines

    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag - Freitag
    9:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebühr 36.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dienstfahrerlaubnis, Dienstführerschein, Bundeswehrführerschein, Behördenführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de