Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis umschreiben: Bundeswehrführerschein

    Beantragung

    • erfolgt persönlich

    Abholung

    • ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis umschreiben: Bundeswehrführerschein

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis umschreiben: Bundeswehrführerschein

    Zusätzlich bei gewerblicher Nutzung

    • Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
      • Eintrag der Schlüsselnr. 95 in die Fahrerlaubnis

    bei Abholung durch einen Dritten

    • Vollmacht (mit beiden Personalausweisen)

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebühr 36.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis umschreiben: Bundeswehrführerschein

    • 35,00 Euro

    Zahlungsart

    • bar/EC

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Behördenführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Bundeswehrführerschein, Dienstführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English