Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 36

    55543 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1249

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebühr 36.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dienstfahrerlaubnis, Dienstführerschein, Behördenführerschein, Bundeswehrführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English