Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Beschreibung
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothe Esten-Grones
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-936
E-Mail: dorothe.esten-grones@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7936
Frau Gisela Wrobel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7389
E-Mail: Gisela.Wrobel@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-389
Frau Stefanie Bell
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-421
Fax: 02641 975-7421
E-Mail: Stefanie.Bell@kreis-ahrweiler.de
Frau Ute Frings
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-921
Fax: 02641 975-7921
E-Mail: Ute.Frings@kreis-ahrweiler.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebühr 36.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.02.2023
Stichwörter
Bundeswehrführerschein, Dienstführerschein, Behördenführerschein, Dienstfahrerlaubnis