Friedhof Nutzungsrecht erwerben
In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.
Beschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hauser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-300
E-Mail: thomas.hauser@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-394
Frau Anna Umlauff
Hausanschrift
E-Mail: anna.umlauff@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-999
Frau Claudia Lange
Besucheranschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-394
Frau Silke Schneider
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: silke.schneider@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-316
Frau Sabine Blümer
Hausanschrift
E-Mail: sabine.bluemer@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-394
Frau Anne-Katrin Poser
Hausanschrift
E-Mail: anne-katrin.poser@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-94
Telefon Festnetz: 06236 4182-315
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-315
Telefon Festnetz: 06236 4182-316
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Sabine Blümer
Postanschrift
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: sabine.bluemer@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Frau Anne-Katrin Poser
Frau Silke Schneider
Postanschrift
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: silke.schneider@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-316
Frau Anna Umlauff
Postanschrift
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
E-Mail: anna.umlauff@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
FAQ
Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 01.10.2021
Stichwörter
Leiche, Friedhof, Urnenbestattung, Einfahrtgenehmigung, Bestattungen, Ruhestätte, Sterbefall, Beisetzung, Durchführung Bestattung, Todesbescheinigung, Leichenschau, Bestattungskosten, Beerdigung, Feuerbestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Kirchhof, Bestattungsgenehmigung, Totenscheine