Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Worms: Friedhöfe in Worms

    Hier finden Sie eine  Übersicht über die Friedhöfe in Worms

    Die Wormser Friedhöfe haben grundsätzlich mit dem Tageslicht geöffnet und schließen bei Einbruch der Dunkelheit. Für die Jüdischen Friedhöfe gelten geänderte Öffnungszeiten.

    Hinweise für Worms: Friedhofsbetrieb (Buchhaltung)

    Buchhaltung des Friedhofsbetriebes

    Hinweise für Worms: Friedhofsverwaltung

    Der Aufgabenbereich des Integrationsbetriebs Friedhof der Stadt Worms (IBF) umfasst - mit einer Gesamtgröße von ca. 37 Hektar Friedhofsfläche

    Hauptfriedhof Hochheimer Höhe 

    • 11 Stadtteilfriedhöfe
    • 5 jüdische Friedhöfe
    • 1 islamischen Friedhofsteil

    Aus der sozialen Verpflichtung heraus, Menschen mit Behinderungen auch in Arbeitsbereichen Perspektiven zu bieten, wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als Integrationsbetrieb im Sinne des § 132 SGB IX geführt.

    Der Zweck des Betriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Bestattungsleistungen.

    Hinweise für Worms: Friedhofswesen

    • Gärtnerische Unterhaltung aller 17 Friedhöfe in Worms
    • Bestattungswesen für die ordnungsgemäße Ausführung  aller auf Wormser Friedhöfen anfallenden Bestattungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Worms wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de